Prespa-Abkommen verstößt gegen höchste internationale Rechtsakte

Neue Analyse von Professor Igor Janev über das Prespa-Abkommen und gegen die Botschaften der führenden Politiker der internationalen Gemeinschaft. Letztere priesen das Abkommen.

Das Prespa-Abkommen verletzt Menschenrechte und Freiheiten, aber auch demokratische Rechte und Prinzipien. Nach der Analyse prominenter Experten und Anwälte steht dieses Abkommen in völligem Widerspruch zu einer Reihe der höchsten internationalen Rechtsakte, darunter Chartas, Erklärungen und Resolutionen der Vereinten Nationen, der UNESCO, der Wiener Konvention usw.

Mit anderen Worten, das Prespa-Abkommen ist das krasseste Beispiel dafür, wie das Völkerrecht unter dem Einfluss der Politik mit Füßen getreten wurde.

Igor Janev, Professor für Völkerrecht am Institut für Politische Studien in Belgrad, ist der Ansicht, dass das Prespa-Abkommen die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten verletzt, gleichzeitig aber das in Nivici unterzeichnete Abkommen andere universelle demokratische Rechte und Prinzipien verletzt.

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Professor Janev weist genau darauf hin, dass das Prespa-Abkommen neben den Menschenrechten und Freiheiten die folgenden universellen demokratischen Rechte und Prinzipien verletzt:

  • das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstbestimmung des Volkes und der Nation (UN-Charta, Art. 1 und Art. 55), einschließlich der Nichtdiskriminierung, aus welchen Gründen auch immer;
  • das Recht auf Besitz und Selbstbestimmung der eigenen staatsrechtlichen Identität oder das Recht auf Selbstbestimmung des Staates (UN-Charta, Art. 1 und Jus cogens);
  • das Recht auf souveräne Gleichheit und rechtliche Gleichheit des Staates in der UN und außerhalb der UN (UN-Charta, Artikel 2 Absatz 1);
  • das Recht auf politische Unabhängigkeit und das Recht, nicht von einem anderen Staat oder einer anderen internationalen Organisation abhängig gemacht zu werden (UN-Charta, Artikel 2 Absatz 4);
  • staatliches Recht auf Nichteinmischung durch die strenge innerstaatliche Gerichtsbarkeit (UN-Charta, Artikel 2, Absatz 7);
  • das Recht auf Nichtdiskriminierung bei der Mitgliedschaft in der UNO und im UNO-System (Wiener Konvention von 1975);
  • das Recht auf gleichberechtigte souveräne Kultur und die Unantastbarkeit kultureller und nationaler Identitäten (Mexiko, UNESCO, Erklärung von 1982);
  • das Recht auf Gleichberechtigung in der kulturellen Zusammenarbeit (UNESCO, Erklärung von 1966);
  • das Prinzip der rückwirkungsfreien Vergangenheitsbewältigung (jus cogens);
  • das Recht auf Nichtdiskriminierung bei der UN-Mitgliedschaft (Gutachten des IGH von 1948 und Resolution der Generalversammlung von 1948);
  • das Recht auf unabhängige Wahl des Staatsnamens und der Flagge in der UN und deren Änderung (UN-interne Regeln, Grundrechte der Mitglieder);
  • das Recht auf uneingeschränkte Rechtspersönlichkeit und Subjektivität gegenüber der UNO als unabhängiger internationaler Rechtsträger (UN-Übereinkommen über die Vorrechte und Befreiungen);
  • das Recht auf Unverletzlichkeit der Grundsymbole der Mitgliedstaaten in: Name, Flagge, Wappen und Hymne;
  • das Recht auf Unabhängigkeit und Gleichberechtigung in der UN-Charta, wobei neben den UN-Mitgliedern die UN selbst als Vertragspartei der UN-Charta auftritt;
  • das etablierte Recht auf unabhängige Wahl der eigenen Selbstidentifikation des Volkes als primäres Recht. (jus cogens)

Mazedonien wurde somit in eine untergeordnete Situation gebracht und der Professor behauptet, aufgrund des Völkerrechts habe Mazedonien das Recht, das Prespa-Abkommen einseitig zu kündigen und die Vereinten Nationen darüber zu informieren.

12 Dinge die jeder über das Prespa-Abkommen wissen sollte

QUELLE: Nova Makedonija, „Преспанскиот договор прекршува дури 15 највисоки меѓународни правни акти“ vom 23. Juli 2021

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