In Mazedonien wird am heutigen Dienstag ein neues Kapitel der mazedonischen Sportgeschichte geöffnet. Leider ein Unschönes: Geschlechter-Diskriminierung. Es ist die erste Klage wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im mazedonischen Sport.
Die erste Anhörung nach der Klage gegen die Ringer Föderation wegen „Verbots der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht“ soll heute vor dem Zivilgericht in der mazedonischen Hauptstadt Skopje stattfinden.
Geschlechter-Diskriminierung im mazedonischen Kampfsport
Den Klägern zufolge verstoßen der Polizei Kampfclub „Bezbednost“ und der Polizei Kampfclub „7 Maj-Tiger“ aus Skopje, dem Ringerverband der Republik Mazedonien, mehrfach und lange Zeit offenkundig gegen die Verfassung der Republik. Als auch gegen das Gesetz für den Schutz vor Diskriminierung und das Gesetz zur Chancengleichheit von Frauen und Männern. Laut ihnen wurden direkte Geschlechter-Diskriminierung auf Sportlerinnen ausgeübt.
– Opfer diskriminierender Handlungen, die ungleich behandelt werden, sind Kampfsportlerinnen. Weibliche Mitglieder von Ringer-Clubs werden in vielerlei Hinsicht diskriminiert, zunächst sind ihre Aktivitäten auf Bundesebene nicht vollständig gesetzlich geregelt. Zusätzlich werden in bestimmten Kategorien keine weiblichen Nationalmannschaften gebildet, des weiteren, nach den Wettbewerben erhalten männliche Teilnehmer Medaillen und Zertifikate, während die weiblichen Teilnehmer nur Zertifikate überreicht bekommen, behaupten die Kläger, die nun von der Gerichtsbarkeit einen entsprechenden Schiedsspruch erwaten.
Aus diesem Grund reichten beide Kampfsport-Clubs über die Macedonian Young Lawyers Association (Vereinigung junger mazedonischer Anwälte) eine Beschwerde bei der Kommission zum Schutz vor Diskriminierungen ein. Die Kommission reagierte daraufhin und reichte die allgemeine Empfehlung Nr. 0801-152/3 vom 21.06.2019 ein. Das Dokument bestätige somit das Bestehen diskriminierender Maßnahmen der Föderation, so die jungen Anwälte Mazedoniens.
– Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Schutzes vor Diskriminierung sollten Frauen und Männer in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Sektors gleichberechtigt beteiligt sein, bei der Verwirklichung aller Rechte und bei der Entwicklung ihrer individuellen Potenziale, zu denen sie beitragen, den gleichen Status und die gleiche Behandlung haben soziale Entwicklung sowie gleicher Nutzen aus den Ergebnissen dieser Entwicklung. Die Kommission für Prävention und Schutz vor Diskriminierung ist der Ansicht, dass in diesem Fall eine Grundlage für Geschlechter-Diskriminierung im Bereich der Geschlechterrechte besteht, so die Kläger.
QUELLE: MIA (ehemals Macedonian Information Agency, Mazedonisch) übersetzt von mazedonien-news.mk
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